
Covid19-Update vom 11. Dezember 2020
Geschätzte Nutzerinnen und Nutzer der Schul- und Sportanlagen
Nachfolgend informieren wir Sie, wie die Entscheide des Bunderates vom 11. Dezember auf den Schul- und Sportanlagen der Stadt St.Gallen umgesetzt werden.
Beschluss des Bundesrates:
Der Bundesrat hat beschlossen, dass alle Sport- und Freizeitanlagen von 19:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens geschlossen bleiben müssen. Eine Schliessung wurde auch für Sonntage und landesweite Feiertage verfügt. Diese Weisung gilt für alle Sportanlagen, Turnhallen, Hallenbäder und das Eissportzentrum der Stadt St.Gallen. Der Beschluss des Bundesrates gilt ab Samstag, 12. Dezember 2020 bis voraussichtlich Freitag, 22. Januar 2021.
Umsetzung in den Hallenbädern Blumenwies und Volksbad:
Die Hallenbäder Blumenweis und Volksbad und die Sauna Blumenwies sind von 19:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens geschlossen. Als Bade- und Saunagast verlassen Sie das Wasser bzw. die Sauna um circa 18:30 Uhr. Um 19:00 Uhr muss die Anlage leer sein damit wir die Türen schliessen können. Weiterhin gelten die aktuellen, im «Schutzkonzept Hallenbäder» festgelegten Einschränkungen. Namentlich die Beschränkung der Anzahl an Badegästen sowie die Badezeitbeschränkung von 90 Minuten. Informationen zur aktuellen Auslastung der einzelnen Bäder und der Sauna finden Sie auf unserer Website. Bitte beachten Sie die Ergänzungen bezüglich Trainingsbetrieb und Sportveranstaltungen.
Umsetzung im Eissportzentrum Lerchenfeld:
Das Eissportzentrum ist von 19:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens geschlossen. Sowohl Vereine wie auch Individualgäste verlassen das Eis um circa 18:45 Uhr. Um 19:00 Uhr muss die Anlage leer sein damit wir die Türen schliessen können. Ergänzend gelten weiterhin die aktuellen, im «Schutzkonzept Eissportzentrum Lerchenfeld» festgelegten Einschränkungen. Namentlich die Beschränkung der Anzahl an Gästen, welche die Anlage gleichzeitig nutzen können. Das Chnebeln ist nicht erlaubt. Informationen zur aktuellen Auslastung des Eissportzentrums finden Sie auf unserer Website. Eisstockschiessen ist bis auf weiteres nicht möglich. Bitte beachten Sie die Ergänzungen bezüglich Trainingsbetrieb und Sportveranstaltungen.
Umsetzung auf den Sportanlagen:
Die Sportanlagen sowie die Schulturnhallen sind von 19:00 Uhr abends bis 06:00 Uhr morgens geschlossen. Sowohl Vereine wie auch Individualgäste beenden um circa 18:45 Uhr ihr Training. Um 19:00 Uhr muss die Anlage leer sein damit wir die Türen schliessen können. Ergänzend gelten die aktuellen, im «Schutzkonzept Sportanlagen» festgelegten Einschränkungen. Bitte beachten Sie die Ergänzungen bezüglich Trainingsbetrieb und Sportveranstaltungen.
Umsetzung auf Sportanlagen im Freien:
Die Sportanlagen im Freien (LA-Neudorf, Geländebahnen, Loipen, Skatepark, Street Workout, etc.) dürfen genutzt werden. Es gelten die Weisungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für den öffentlichen Raum. Insbesondere gilt, dass sich einzelne Trainingsgruppen von maximal fünf Personen auf einer Anlage aufhalten dürfen. Zudem ist mindestens 1.5m Abstand zu halten. Kann dieser Mindestabstand während des Trainings nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht.
Ergänzungen bezüglich Trainingsbetrieb (gültig für alle Indoor-Anlagen):
Im Trainingsbetrieb ab 16 Jahren gilt eine Beschränkung von fünf Sportlerinnen / Sportlern pro Trainingsgruppe (inklusive Trainer/in, Betreuer/in). Über 16 Jahren sind nur Sportaktivitäten ohne Körperkontakt erlaubt (ausgenommen Ligen mit Profi-Charakter). Die Maskenpflicht gilt bis zum effektiven Sportbeginn und beginnt wieder direkt nach der Sportaktivität. Verschiedene Trainingsgruppen dürfen sich nicht vermischen. Können Abstände während des Trainings nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht. Unter 16 Jahren dürfen pro Trainingsgruppe maximal 15 Sportlerinnen / Sportler gemeinsam trainieren. Die Garderoben und Duschräume sind geschlossen. Zu Ihrem eigenen Schutz bitten wir Sie, die in den Schutzkonzepten der jeweiligen Anlage festgelegten Regeln zu studieren und einzuhalten.
Ergänzungen bezüglich Sportveranstaltungen:
Sportveranstaltungen dürfen nur als Wettkampfbetrieb in den obersten Ligen mit Profi-Charakter durchgeführt werden. Da öffentliche Veranstaltungen ab Samstag, 12. Dezember 2020 verboten sind, müssen Wettkämpfe ohne Zuschauer/innen stattfinden. Es gilt die Maskenpflicht in und um die Sportanlage, ausser auf dem Sportfeld.
Gemeinsame Verantwortung zur Eindämmung des Virus:
Die Stadt St.Gallen als Betreiberin der Sportinfrastrukturen ist verantwortlich, dass die Anlagen-Schutzkonzepte eingehalten werden. Mit Beschriftungen und weiteren Kommunikationsmassnahmen werden die Nutzenden auf die Schutzmassnahme der jeweiligen Anlage hingewiesen. Bitte helfen Sie mit, das Coronavirus einzudämmen. Kontrollen durch Anlagenverantwortliche, Organe des Kantonsarztamtes oder deren Beauftragte können jederzeit stattfinden.
Gebührenerlass durch den Stadtrat:
Der Stadtrat hat am 8. Dezember einen Gebührenerlass für die Monate November und Dezember beschlossen. Dies gilt für Vereine und Gruppen, welche unsere Anlagen mit einer Reservation nutzen. Die betroffenen Vereine und Gruppen werden über die Details mittels separatem Schreiben informiert.
Verlängerung Abonnemente (Bäderpässe, Sportpässe):
Auch Kundinnen und Kunden mit einem gültigen Abonnement (Bäderpässe, Sportpässe, Jahrespässe, Halbjahrespässe, Saisonpass) sind von den Nutzungseinschränkungen betroffen. Über Art und Betrag einer allfälligen Vergütung informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt.
Schlussbemerkung:
Die angepassten Öffnungszeiten und Schutzkonzepte werden am Montag auf www.sport.stadt.sg.ch veröffentlicht.